Fragen & Antworten

Wann findet der Dorfflohmarkt statt und wer darf als VerkäuferIn teilnehmen?
Der Dorfflohmarkt findet am 26.04.2026 von 10.00-16.00 Uhr statt. Jeder darf als VerkäuferIn teilnehmen, der auf seinem eigenen Grundstück seinen Stand aufbauen kann. Kinder dürfen ebenso verkaufen, hier sollte allerdings eine Aufsichtsperson anwesend sein. Öffentliche Plätze oder Gehwege dürfen NICHT genutzt werden!

Allgemeine Informationen
Der Dorfflohmarkt ist bei der Stadt Nidda angemeldet und dort auch im Kalender des Ordnungsamtes eingetragen. Sollten diesbezüglich Fragen auftauchen, könnt ihr darauf verweisen, dass die Stadt über die Veranstaltung informiert wurde. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, sofern die Voraussetzungen des Kleingedruckten (siehe unten) eingehalten werden.

Was darf auf dem Flohmarkt verkauft werden?
Alles, was im Haus, Hof, Garage, Keller und Dachboden nicht mehr gebraucht wird.
Ein gewerblicher Verkauf ist NICHT erwünscht.

Wie und bis wann kann ich mich anmelden?
Anmelden könnt ihr euch über das Anmeldeformular auf dieser Website oder über eine eMail an orga@dorfflohmarkt-geissnidda.de.
Anmeldeschluss ist der 10.04.2026. Alle wichtigen Informationen erhaltet ihr nach eurer Anmeldung per eMail.

Gibt es eine Teilnahmegebühr / Standgebühr?
Ja, wir bitten euch um eine Teilnahmegebühr von 5,- Euro. Von diesem Geld werden Werbemaßnahmen und für jeden teilnehmenden Haushalt die passenden Luftballons zur Markierung des Hofes finanziert. Überschüssige Teilnahmegebühren werden an den Förderverein „Kunterbunt e.V.“ des Geiß-Niddaer Kindergartens Entdeckungskiste gespendet.

Werbung/ Plakatierung
Damit wir am Ende nicht nur anbietende Haushalte haben, muss natürlich auch ordentlich die Werbetrommel gerührt werden. Hierfür steht euch der digitale Flyer (Downloads) zur Verfügung, damit ihr diesen über verschiedene Kanäle streuen könnt. Teilt bitte den Flyer gerne in euren Storys und leitet ihn an Freunde und Bekannte weiter.

Wir werden unter anderem ein paar Plakate in der Umgebung verteilen und auch Handzettel auslegen. Das dürft ihr natürlich auch gerne tun. Bitte beachtet hierbei jedoch, dass Plakate ausschließlich an Privatgrundstücken oder an Geschäften angebracht werden, die es euch erlaubt haben. Wir haben keine Genehmigung für das Plakatieren im öffentlichen Raum eingeholt, da wir davon ausgehen, dass wir auch ohne diese ausreichend Aufmerksamkeit erzeugen können.

Darf ich Speisen und Getränke anbieten oder verkaufen? Was muss ich beachten?
Für den Verkauf von Lebensmitteln ist eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz nötig (Gesundheitsausweis). Diese Belehrung könnt ihr
beim Wetteraukreis in Friedberg beantragen. Die Belehrung ist für euch kostenpflichtig. Euer Ansprechpartner hierfür ist Marius Höhl (marius.hoehl@wetteraukreis.de)

Es ist grundsätzlich möglich Speisen und Getränke zu verkaufen, fällt aber unter gewissen Bedingungen unter die „Aufnahme eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes“ (§6HGastG). Dies ist dann der Fall, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.  Solltet ihr euer kulinarisches Angebot verschenken oder gegen eine Spende abgeben, dann ist eine Anzeige nach §HGastG nicht erforderlich. Eine Ausnahme besteht bei der Abgabe von alkoholischen Getränken. Hier ist immer eine Anzeige nach §6HGastG vorzunehmen, auch wenn die Abgabe ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolgen soll. Das Formular für die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes findet ihr auf der Seite der Stadt Nidda. Bitte beachtet, dass dieses bis spätestens 4 Wochen vor dem Flohmarkt bei der Stadt Nidda einzureichen ist.

Bin ich gezwungen bei Regenwetter mitzumachen?
Nein, das ist jedem selbst überlassen.

Soll oder muss ich die angegebenen Zeiten einhalten?
Das bleibt jedem selbst überlassen. Erfahrungsgemäß sind die professionellen Käufer schon früher unterwegs.

Woher wissen die Besucher, in welchen Straßen etwas stattfindet?
Wir erstellen nach Anmeldeschluss einen Ortsplan, auf welchem alle teilnehmenden Höfe und Grundstücke markiert sind. Eine aktuelle Liste mit den angemeldeten Straßen findet ihr ebenso auf dieser Website. Die teilnehmenden Höfe sind mit Luftballons gekennzeichnet.
Der Ortsplan wird auch mittels QR-Code auf den Plakaten und Flyern hinterlegt.

Wenn ich nicht angemeldet bin und trotzdem aufbaue?
Nur die bis zum Anmeldeschluss vorliegenden Anmeldungen können wir beim aktuellen Ortsplan berücksichtigen. Euer Flohmarktstand ist dann nur durch Zufall von Besuchern auffindbar und ihr müsst mit deutlich weniger Besuchern rechnen.

Das Kleingedruckte…
Jeder handelt privat und in eigenem Namen. Der Verkauf darf ausschließlich auf dem eigenen Grundstück stattfinden und nicht im öffentlichen Raum. Angeboten werden dürfen nur gebrauchte Artikel und keine Neuwaren.